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Weg in die Reha  

§§ Der Weg in die Reha - Ihr gutes Recht! §§


Das Recht auf Rehabilitation ist in unserem Sozialsystem in einer Reihe von Gesetzen und Rechtsverordnungen verankert - insbesondere SGB IX.

Diese sehen unter anderem Leistungen für die medizinische und für die berufliche Rehabilitation vor.
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen einer drohenden Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung vorbeugen, eine Behinderung beseitigen, bessern oder eine Verschlimmerung verhüten.
Häufig kann trotz aller Bemühungen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation der ursprünglich ausgeübte Beruf nicht wieder aufgenommen werden, so dass eine berufsfördernde Maßnahme notwendig ist, um möglichst auf Dauer wieder eine Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu gewährleisten.

Schritte und Maßnahmen

Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung, Behinderung oder drohenden Behinderung Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können, stellt sich die Frage, ob für Sie eine berufliche Rehabilitation in Frage kommt. Dabei steht zunächst immer der Kontakt zu einem Rehabilitationsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, Berufsgenossenschaft)  im Vordergrund. Er prüft Ihren Anspruch auf berufliche Rehabilitation und nimmt gegebenenfalls Ihren Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben an und stimmt einer Kostenübernahme zu.

Wenn Sie sich näher über die Aufnahmevoraussetzungen und die Förderung durch die Reha-Träger informieren wollen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre örtliche Agentur für Arbeit oder die für Sie zuständige Servicestelle.

Nähere Informationen erhalten Sie jederzeit auch über unser Info & Service Center im CJD Berufsförderungswerk Koblenz.