Das CJD Berufsförderungswerk Koblenz
Das CJD Berufsförderungswerk Koblenz ist eine gemeinnützige Einrichtung für die berufliche Rehabilitation. Mit unseren an individuellen Bedürfnissen orientierten, breit gefächerten Angeboten begleiten wir aktiv Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die aus vielfältigen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Von der ersten Beratung bis in die berufliche Wiedereingliederung.
Dabei garantieren unsere nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifizierten Standards stets höchste Qualität. Seit 1976 haben über 18.000 erfolgreiche Absolventen/-innen in unserer Einrichtung einen neuen, modernen Beruf erlernt und konnten mit unserer Unterstützung wieder in das Arbeitsleben integriert werden.
Modernes Ausbildungszentrum und Internat
Das BFW Koblenz verfügt über eine moderne Ausstattung und garantiert eine Ausbildung auf höchstem technischen Niveau in allen Bereichen. Ein neues Ausbildungszentrum wurde im Jahr 2003 erbaut. Alle vorhandenen Räume inklusive aller Internatszimmer, die bei Bedarf während einer Ausbildung bewohnt werden können, wurden im Jahr 2005 renoviert. Alle modernen Einzelzimmer sind selbstverständlich mit Dusche und WC ausgestattet, behindertengerecht und bieten einen vergleichbaren 3*** Standard.
Ausbildung als Zusammenspiel von Theorie und Praxis
Die Ausbildungsangebote werden stets erweitert, sind arbeitsmarktorientiert und inhaltlich und methodisch stark handlungsorientiert. Den Rehabilitanden werden neben den fachlichen Qualifikationen insbesondere auch die immer wichtiger werdenden Schlüsselqualifikationen wie Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Flexibilität vermittelt, die eine spätere Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Mehrmonatige Betriebspraktika sind fester Bestandteil der Ausbildung. Das enge Zusammenwirken von Reha-Team, Ausbildern, Ärzten, Sozialpädagogen und Psychologen garantiert darüber hinaus eine ganzheitliche Betreuung der Rehabilitanden.
Rehabilitation – Ihr gutes Recht!
Die Aufnahme ins Berufsförderungswerk setzt in der Regel einen Antrag und eine Kostenübernahme durch einen Reha-Träger (z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) voraus.
Das Recht auf Rehabilitation ist in unserem Sozialsystem in einer Reihe von Gesetzen und Rechtsverordnungen verankert – insbesondere dem SGB IX.
Wenn Sie sich näher über die Aufnahmevoraussetzungen und die Förderung durch die Reha-Träger informieren wollen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre örtliche Agentur für Arbeit oder die für Sie zuständige Servicestelle.
Nähere Infos erhalten Sie jederzeit auch über unser Info- & Servicecenter:
mailto:info@bfw-koblenz.de